Klaus Steiner informiert:
„Das Bayerische Mobilfunk-Förderprogramm ist am 1. Dezember 2018 in Kraft getreten. Bayern geht damit als erstes Land beim Mobilfunkausbau aktiv das Marktversagen an und schafft eine Versorgung in Gebieten ohne Sprachmobilfunk.“
Das Mobilfunk-Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ist nach der Genehmigung durch die EU-Kommission am 1. Dezember 2018 in Kraft getreten. Es dient der Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern in Gebieten, die bisher noch mit Sprachmobilfunk unversorgt sind.
- Bayerische Kommunen können gegenüber dem Mobilfunkzentrum in Regensburg ihr grundsätzliches Interesse an einer Förderung bekunden, ohne sich dadurch endgültig zu binden.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mobilfunkzentrums beraten die Kommunen bei der Antragstellung und begleiten sie durch das Förderprogramm. Die Kommunen erwarten keine funktechnischen und bautechnischen Aufgaben. Hierbei unterstützen die Mobilfunkbetreiber, die einen Mast im Gebiet der Kommune betreiben wollen. Musterverträge werden der Kommune auf Wunsch vom Mobilfunkzentrum zur Verfügung gestellt.
Das Mobilfunkzentrum ist der zentrale Partner bei der Abwicklung des Förderprogramms. Es berät im Vorfeld, verbescheidet die Anträge und zahlt die Mittel aus.
Bayerisches Mobilfunkzentrum
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 5680 – 1575
E-Mail: mobilfunk@reg-opf.bayern.de Internet: www.ropf.de
- Ob Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen, die zu einer Teilnahme am Förderprogramm berechtigen, stellt die interessierte Kommune anhand der Karte der Ist- Versorgung fest.
Die Karte ist abrufbar unter www.mobilfunk.bayern unter Service & Download: „Karte zur Sprachmobilfunkverfügbarkeit in Bayern“. Die unversorgten Bereiche („weiße Flecken“) sind als blau gefärbte Raster erkennbar.
Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass in der Gemeinde ein bisher mit Sprachmobilfunk (2G) unversorgtes Gebiet liegt und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Eckpunkte des Mobilfunk Förderprogramms sind:
- Förderung der Kommunen beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten.
- Bis 80 % Förderquote, bis 90 % in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf.
- Das Programm ist ein Angebot an die Kommunen und basiert auf Freiwilligkeit.
- Die Kommunen können wählen zwischen einer Baubeauftragung und einerBaukonzession. In der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Die Kommunen werden mit Musterausschreibungen und Musterverträgen unterstützt. In der Baukonzessionsvariante vergibt die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Darunter fallen auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung.
- Die Gemeinden werden umfassend entlastet.