München/Traunstein. Ich begrüße die Entscheidung der Regierung von Oberbayern, den Wolf, der in den Landkreisen Traunstein, Berchtesgadener Land sowie Rosenheim für mehrere Risse verantwortlich ist, zu entnehmen. Allerdings kann diese Entscheidung nur ein erster Schritt sein, um eine dauerhafte und zufriedenstellende Lösung zu finden. Letztlich geht es darum, für die Wolfspopulation genau die gleichen Mechanismen zu schaffen, wie bei anderen Tierarten auch, deren Bestände reguliert werden bzw. reguliert werden müssen.
Es geht vor allen Dingen darum, die Bildung von Wolfsrudeln im südlichen Oberbayern, aber auch in anderen Regionen, in denen die Weidehaltung die Landschaft prägt, zu verhindern. Wir müssen die Rudelbildungen im Auge haben.
Ich möchte dabei erneut betonen, dass wir großen Beutegreifern wie Wolf oder Bär im Prinzip keinen Gefallen tun, wenn sie sozusagen als „Kulturfolger“ einen Lebensraum bewohnen, der schon lange nicht mehr artgerecht ist. Ich beziehe dies ausdrücklich auch auf die vielen Verkehrsachsen in unserer Region, und es ist vorhersehbar, dass es bei einem verstärkten Auftreten des Wolfes, es häufiger zur Tötung des Wolfes im Straßenverkehr kommt.
Sollten sich Wolfsrudel bilden, bzw. die Wolfspopulation in Bayern weiter zunehmen, wird es vielfach zu einer Aufgabe von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben kommen. Gerade für diese Form der nachhaltigen Landwirtschaft, ob Bio oder konventionell, sind die immer wieder diskutierten Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar.
Vor diesem Hintergrund ist es unumgänglich, dass der Schutzstatus des Wolfes verändert wird. Es geht darum, dass sich die Bundesregierung für eine vollständige Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in nationales Recht einsetzt, um eine Bestandsregulierung der Wolfspopulation zu ermöglichen, unabhängig , ob es sich um „auffällige“ Wölfe handelt oder nicht Des Weiteren muss der Bund die Parameter für die Bewertung des günstigen Erhaltungszustandes in Deutschland, ggf. unter Berücksichtigung der Vorgehensweise von Frankreich und Skandinavien, definieren und parallel dazu die Bestrebungen hinsichtlich einer staatenübergreifenden Bewertung des Erhaltungszustandes fortführen. Die bisherigen Reglungen, die eine Entnahme ermöglichen, beziehen sich auf einzelne Tiere und sind zu schwerfällig und zu starr. Den „Chiemgauer Wolf“ muss man jetzt erst einmal aufspüren und dann muss es auch noch der Richtige sein.
Für die Bewertung der Höhe des Wolfbestandes muss die Lage grenzübergreifend betrachtet werden. Ein österreichischer Wolf bleibt nicht an der Grenze stehen.
In der Begründung der Entscheidung der Regierung von Oberbayern vermisse ich, dass der zu entnehmende Wolf zahlreiche Risse auf Weiden machte, die nicht schützbar sind. Allein die Nähe zu Siedlungen, also eine mögliche Gefahr für Menschen, reiche nicht aus. Wir müssen vielmehr die Landwirte im Auge haben, deren Viehbestände auf Dauer nicht zu schützen sind. Die Diskussion um die Entnahme des Wolfes wird sehr emotionell geführt. Spätestens wenn ein Rudel Pferde reißt, wird das alles eskalieren. Das gelte es jetzt zu verhindern, durch klare Regelungen. Der Wolf soll nicht „abgeknallt oder ermordet“ werden wie manchmal zu hören ist, sondern er soll dort seinen Lebensraum finden, der zu ihm passt und wo er artgerecht legen kann.